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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf
von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.)
und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die
Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder
individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler
(Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für
Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei
Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen
Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In
sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2,
3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer unten stehenden
Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und
Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten
die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns
vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir
selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des
Vertrages der folgende: |
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Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das
Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der
Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung
stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem
Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie
innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte
beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen
müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich,
mündlich oder fernmündlich).
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2.
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den
Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt
enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns aber
ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung
selbstverständlich informiert wird. |
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3. Rücktritt
und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
3.2. Treten Sie
vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an,
können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen.
3.2.a Für die Stornokostenberechnung
bei gebuchten Flügen sind unabhängig von den unter den Punkten 3.3.a
und 3.3.b
genannten Abrechnungen die Stornobedingungen des jeweiligen
Flugveranstalters massgebend. Diese sind abhängig vom Zeitpunkt
der Stornierung und von dem jeweils gebuchten Tarif.
3.3. Wir sind
berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:
a)
Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80%
des Reisepreises.
b)
Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.
c)
Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und
Bahnanreisen
- bis 70 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
- vom 70. - 51. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 50. - 31 Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
- ab 30 Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
d) Mietwagen
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des
Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00
Bearbeitungsgebühr pro Person.
3.4. Bei
einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen
gelten auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und
Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und
Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden
bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns
geforderte Pauschale.
3.6.
Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft,
o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten
Fristen möglich. Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person (bei
Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des
Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen, können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen
und auch bei
manchen "Normaltarifen"
Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch
nach Reiseantritt nicht möglich sind. Bitte erfragen Sie jeden
Einzelfall gesondert.
3.8. Bis zu
Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.
Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes
entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde
uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. |
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4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen
vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3. Wir sind
verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder
Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4. Im Falle
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns
gegenüber geltend zu machen.
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6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen
sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer
auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die
geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den
sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können
wir vom Reisenden verlangen.
6.2. Werden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber uns erhöht,
so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag
heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer
Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert
hat.
6.4. Eine
Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und
dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
6.5. Im Fall
einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer
nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben
wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine
Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten
Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um
mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
6.6 Wir sind
berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen einmaligen
Buchungszuschlag in Höhe von 35,00 € zu erheben, wenn nur eine
Unterkunft über uns gebucht wird. Wenn also keine Leihwagen-
oder Flugbuchung im Zusammenhang mit der Buchung einer
Unterkunft erfolgt, können wir einen einmaligen pauschalen
Buchungszuschlag in Höhe von 35,00 € erheben. |
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7. Zahlung
und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise
dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von
§ 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine
Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den
vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens vier Wochen
vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
7.2. Sie
erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der
Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die
Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere
Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste,
Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.
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8. Rücktritt
und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den
Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne
Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den
Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus
einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener
Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren
Leistungs-trägern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 2
Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere
Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis
dahin eingezahlten Reisepreis.
8.3. Bis 4
Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns im
Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf
diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen Gründen
abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis
umgehend zurück. |
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9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die
Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben
und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2. Wir haften
für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
9.3. Wird im
Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein
entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir
insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung
und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir
haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der
Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch
zugänglich zu machen sind. |
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10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung
des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem
Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der
Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert
gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es
der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung
des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe,
so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung
- kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge
eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht
zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf
es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt
wird.
Er schuldet dem
Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
ihn von Interesse waren.
10.4.
Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der
Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. |
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11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle
gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für
Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haben
nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der
Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden. |
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12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Sie sind
insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die
örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es
schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt
ein Anspruch auf Minderung nicht ein. |
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13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens
72 Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch die
Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch
eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht
haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese
Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung
durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem
Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung
bestätigen lassen.
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14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann
der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die
Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert
nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem
Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile
möglich ist.
14.2 Die
vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise
(Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des
Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung
des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im
Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem
Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen
Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf
einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten
allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste
Werktag als Fristende.
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15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheits-vorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird
vorausgesetzt dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik
Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse
gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des
Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden uns
ausdrücklich mitgeteilt.
15.2. Wir
haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei,
dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
15.3. Der
Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
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16.
Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16.2 Ist der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. |
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